Standard Service Agreement - Angebotsvermittlung

(für Leistungserbringer und Service-Nutzer)

 

Letztes Update: Dezember 2022

 

Herzlichen Dank, dass Sie die Service Plattform discover.swiss nutzen. Diese Vereinbarung regelt die Abwicklung von Informations-, Kauf- und Business-Service Angeboten (im Folgenden Angebot) in der Service-Plattform von discover.swiss für die Rollen Leistungserbringer und Service-Nutzer.

 

Im Auftrag des Leistungserbringers stellt discover.swiss das Angebot auf der Service-Plattform interessierten Service-Nutzern zur Verfügung. Der Service-Nutzer bietet die Angebote über das eigene Onlineinformationssystem (z.B. einem Webshop) Endkunden (im Folgenden Kunde, Gast, Käufer) an oder nutzt einen angebotenen Busiess-Service. Diese Vereinbarung regelt die operative Abwicklung zwischen dem Leistungserbringer, dem Service-Nutzer und der Genossenschaft discover.swiss (alle als Parteien bezeichnet).

 

discover.swiss vermittelt Angebote in einer der folgenden Service-Varianten:

 

  1. Information Only – das Angebot wird im Info-Center discover.swiss veröffentlicht
  2. Booking Link – dem Angebot im Info-Center (Variante a) - Information Only) wird explizit ein Buchungslink zum Erwerb durch den Gast in einem externen Buchungssystem hinzugefügt.
  3. Direct Booking B2C /B2B: Das Angebot kann direkt über den Marktplatz von discover.swiss dem Gast zur Verfügung gestellt werden 
  4. Business-Services - diese Variante unterstützt den Service-Nutzer bei der Digitalisierung in einem vom Leistungserbringer angebotenen Leistungsumfang. Dabei handelt es sich weder um Angebote aus dem Info-Center noch aus dem Marktplatz, welche dem Gast angeboten werden können.

 

Im Folgenden sind die Bedingungen für die Service-Varianten a) und b) im Abschnitt Info-Center Teilnehmer (vgl. Ziffer 1) sowie für Variante c) im Abschnitt Marktplatz Teilnehmer (vgl. Ziffer 2) geregelt. Die Vermittlung von Business-Services nach Variante d) behandelt der Abschnitt Konsumenten von Business-Services (vgl. Ziffer 3).

 

Grundlage für das Zusammenspiel der Akteure (Leistungserbringer, Service-Nutzer, Service-Lieferant und Gast) bilden die Plattformrichtlinien von discover.swiss. 

 

 

1. Info-Center Teilnehmer

 

Für die Publikation von Angeboten nach den Service-Varianten a) Information Only und b) Booking Link gelten für alle Parteien die Bedingungen gemäss gültiger Plattformrichtlinien von discover.swiss.

 

Weitergehende Bestimmungen zur Nutzung des Service können seitens Leistungserbringer in der Nutzungsvereinbarung (Terms of Service) zur Vermittlung an Service-Nutzer zur Verfügung gestellt werden.

1.1. Vergütung

 

Für die Vermittlung der Angebote erhebt discover.swiss dem Leistungserbringer eine Jahresgebühr. Leistungen seitens discover.swiss, welche im Zuge des System Setups oder im Betrieb erbracht werden, verrechnet discover.swiss zum aktuellen Tarif für Supportleistungen. Die Vergütungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

1.2. Verrechnung

 

Die Verrechnung der Jahresgebühr mit dem Leistungserbringer erfolgt im Voraus entweder auf Rechnung oder kann, soweit es die Verrechnungsprozesse von discover.swiss zulassen, über ein Händlerkonto vom Payment Provider Stripe abgewickelt werden. Die Verrechnung der Setup- und Betriebsaufwände werden pro Monat entweder auf Rechnung oder über das Händlerkonto abgewickelt.

 

2. Marktplatz Teilnehmer

 

Dieser Abschnitt regelt die Vermittlung von Angeboten für die Service-Variante c) Direct Booking B2C /B2B zwischen den Parteien.

2.1. Rechte und Pflichten des Leistungserbringers

 

Verpflichtungen:

  • Der Leistungserbringer stellt eine Nutzungsvereinbarung (Terms of Service) zur Vermittlung an Service-Nutzer als rechtliche Grundlage für die Nutzung der angebotenen Services zur Verfügung (vgl. Ziffer 2.7)
  • Der Leistungserbringer gewährt dem Service-Nutzer für den Verkauf der Angebote eine Vermittlungsprovision (vgl. Ziffer 2.8)
  • Der Leistungserbringer ist verpflichtet, das ausgeschriebene Angebot vollumfänglich zu erfüllen. Bei Nichterfüllung des ausgeschriebenen Angebots haftet der Leistungserbringer gegenüber dem Käufer
  • Sofern nicht anderswertig vereinbart, erfolgt die Angebotslieferung von physischen Angeboten (inkl. Rücksendungen) in der Verantwortung des Leistungserbringer
  • Zur Klärung von Fragen seitens des Service-Nutzers stellt der Leistungserbringer einen Support Kontakt (B2B) zur Verfügung
  • Der Leistungserbringer verzichtet auf die direkte Ansprache an Kunden (z.B. in Form von Direktmarketing). Diese obliegt dem Service-Nutzer
  • Der Leistungserbringer hat discover.swiss für erbrachte Leistungen zu entschädigen (vgl. Ziffer 2.8)
  • Einhalten der Plattformrichtlinien von discover.swiss

 

Rechte:

  • Angebote werden im Branding Leistungserbringers publiziert
  • Das Angebot kann vom Leistungserbringer angepasst werden
2.2. Rechte und Pflichten des Service-Nutzers

 

Verpflichtungen:

  • Der Service-Nutzer trägt die Verantwortung für das Inkasso und kommt für sämtliche Payment Gebühren (inkl. Erstattungen und Anfechtungen) auf. Dazu nutzt er den Marktplatz Service von discover.swiss in den Modellen B2C oder B2B
  • Die Preise und Kontingente für Angebote werden durch den Leistungserbringer angegeben. Die Preisangabe versteht sich dabei als Empfehlung
  • Anzeigen und einhalten der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leistungserbringers, welche dem Angebot hinterlegt sind
  • Der Service-Nutzer ist erste Anlaufstelle für den Kunden (B2C). Kontaktangaben werden dem Kunden auf den Angebotsseiten, sowie auf der Bestellbestätigung (ggf. mit Angaben zu Öffnungszeiten) gut ersichtlich angezeigt
  • Einhalten der Richtlinien nach myData im Umgang mit personenbezogenen Daten nach den Grundsätzen des Gäste-Accounts (z.B. beim E-Mail-Marketing)
  • Der Service-Nutzer ist für den ordnungsmässigen Betrieb seines Onlineverkaufssystems verantwortlich

 

Rechte:

  • Die Kundenansprache im Marketing (z.B. E-Mail-Marketing) obliegt dem Service-Nutzer

 

2.3. Leistungen discover.swiss

 

  • Veröffentlichung des Angebots vom Leistungserbringer in den Plattform Produkten Info-Center und Marktplatz von discover.swiss nach Service-Variante c) Direct Booking B2C /B2B
  • Durchführen des Setup Prozess mit dem Leistungserbringer sowie dem Service-Nutzer
  • Gewährleisten des technischen Supports
  • Kommunizieren des Service Angebots des Leistungserbringers im Verzeichnis von discover.swiss zur Gewährleistung der Visibilität des Angebots für Service-Nutzer

 

Für Modell Variante Direct BookingB2C /B2B gilt:

  • Abwicklung des Angebots im Marktplatz discover.swiss. Dabei werden die Modelle B2C und B2B unterstützt
  • Abwicklung des Bezahlprozesses zwischen den Akteuren
  • Abwicklung der Fulfillment Prozesse. Dies kann die Aufbereitung und den Versand der Bestellbestätigung aus dem gemischten Warenkorb, die Lieferung eines Tickets oder Vouchers (gem. den Möglichkeiten des Verwaltungssystems sowie gewählter Integration vom Service-Lieferanten), sowie dem Bestätigen allgemeiner Geschäftsbedingungen und Datenschutzerklärungen durch den Gast umfassen.
    Der Versand von physischen Gütern fällt nicht in den Aufgabenbereich von discover.swiss
  • Unterstützten des Prozesses bei Rückerstattungen
  • Ausstellen von Abrechnungs- und Mehrwertsteuerbelegen für die Akteure

 

2.4. Kommunikation

 

Die Kommunikation zum Käufer erfolgt primär durch den Service-Nutzer. Der Service-Nutzer ist im Sinne des 1st Level Supports erste Anlaufstelle für Fragen des Kunden. Weiter obliegt die Kundenansprache im Marketing (z.B. E-Mail-Marketing) ebenso dem Service-Nutzer.

 

Der Informationsaustausch zu einem physischen Versand (inkl. Rückerstattungen) erfolgt direkt zwischen dem Leistungserbringer und dem Kunden.

2.5. Support

 

Der Service-Nutzer verantwortet den 1st Level Support. Entsprechende Kontakt Informationen mit E-Mail /Telefon (ggf. mit Öffnungszeiten) werden dem Käufer in der Bestellbestätigung angezeigt. Zur Beantwortung von Detailfragen werden die E-Mail-Supportkontakt zwischen den Parteien für den B2B Support getauscht. discover.swiss gewährleistet den technischen Support, tritt aber nicht mit dem Kunden in Kontakt.

2.6. Rückerstattung eines Kaufes

 

Möchte der Service-Nutzer aufgrund des Kundenwunsches ein Artikel rückerstatten, so hat er die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leistungserbringers zu berücksichtigen. Bei Unklarheiten muss sich der Service-Nutzer mit dem Leistungserbringer über den Supportkontakt koordinieren.

 

discover.swiss ermöglicht dem Service-Nutzer das Erstatten des Kaufbetrags auf das Zahlungsmittel des Käufers via Selfservice Prozess im Partner Portal oder dem Support discover.swiss.

 

Die Organisation hinsichtlich physischer Rücksendung eines Artikels obliegt dem Leistungserbringer1.

 

 

2.7. Nutzungsvereinbarung (Terms of Service)

 

Im Zuge vom Setup Prozess erstellt der Leistungserbringer eine Nutzungsvereinbarung (Terms of Service) als rechtliche Grundlage für die Nutzung des angebotenen Service2. Darin festgehalten sind Rechte und Obliegenheiten für den Service-Nutzer und den Leistungserbringer.

 

discover.swiss stellt das Vorhandensein akzeptierter Terms of Service seitens Service-Nutzer sicher.

 

 

2.8. Vergütung

 

Der Leistungserbringer gewährt dem Service-Nutzer für den Verkauf des Angebots eine Vermittlungsprovision, welche in Form eines Prozentsatzes vom Kaufbetrag (Bruttobetrag) im Zuge des Setup Prozess festgelegt wird3.  Die Vermittlungsprovision wird dem Service-Nutzer mittels Nutzungsvereinbarung (Terms of Service, vgl. Ziffer 2.7) kommuniziert. Der Anspruch auf die Vermittlungsprovision entfällt für Rückerstattungen.

 

Für die Vermittlung der Angebote erhebt discover.swiss dem Leistungserbringer eine Jahresgebühr.

 

Sämtliche Leistungen seitens discover.swiss (vgl. Ziffer 2.3), welche im Zuge des System Setups oder im Betrieb erbracht werden, verrechnet discover.swiss zum aktuellen Tarif für Supportleistungen. Die Vergütungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

2.9. Verrechnung

 

Die Zahlungsabwicklung für ein bezogenes Angebot erfolgt durch discover.swiss im Namen des Leistungserbringers. Für die Zahlungsabwicklung involviert discover.swiss den Payment Provider Stripe.

 

Für die Zahlungsabwicklung eröffnen der Leistungserbringer sowie der Service-Nutzer bei discover.swiss ein Händlerkonto. Diese Kontoeröffnung ist Teil des Setup Prozesses von discover.swiss.

 

Die Vermittlungsprovision wird direkt bei der Zahlungsabwicklung in Abzug gebracht und dem Händlerkonto des Service-Nutzers gutgeschrieben.

 

Die Verrechnung der Jahresgebühr erfolgt im Voraus entweder auf Rechnung oder kann, soweit es die Verrechnungsprozesse von discover.swiss zulassen, über das Händlerkonto abgewickelt werden.

 

Die Verrechnung der Setup- und Betriebsaufwände werden pro Monat entweder auf Rechnung oder, soweit es die Verrechnungsprozesse von discover.swiss zulassen, über das Händlerkonto vom Leistungserbringer abgewickelt werden.

 

2.10. Verhältnis zum Gast

 

Der Gast, der über das Onlineverkaufssystem des Service-Nutzers discover.swiss indirekt nutzt, steht in erster Linie in einer Rechtsbeziehung zum Service-Nutzer sowie dem Leistungserbringer. discover.swiss ermöglicht dem Gast lediglich die Nutzung des Gästeportals und dem damit zusammenhängenden Support. Diese Rechtsbeziehung regelt discover.swiss in den «AGB Gast». Der Service-Nutzer ist verpflichtet, den Gast bei der Registrierung bzw. Anmeldung sowie bei jeder Buchung die jeweils geltenden «AGB Gast» akzeptieren zu lassen. Lehnt ein Gast dies ab, ist weder die Nutzung der Plattform als angemeldeter Nutzer noch eine Buchung als nicht angemeldeter Nutzer möglich. Der Service-Nutzer kann darauf verzichten, die «AGB Gast» akzeptieren zu lassen, wenn er in seinen eigenen Bedingungen, die er rechtsgültig mit dem Gast zu vereinbaren hat, folgende Bestimmung (sinngemäss) aufnimmt:

 

«Unsere Dienstleistung basiert auf der Tourismusplattform discover.swiss, welche von der Genossenschaft discover.swiss, Schaffhauserstrasse 14, 8006 Zürich, betrieben wird. Sie verpflichten sich, im Sinne eines Vertrages zugunsten Dritter gegenüber der Genossenschaft discover.swiss keine Rechtsansprüche im Zusammenhang mit Ihrer Buchung geltend zu machen. Für sämtliche Rechte und Pflichten zwischen Ihnen und der Genossenschaft discover.swiss gelten deren AGB https://discover.swiss/agb-gast»

 

Für die über das Gästeportal hinausgehenden Leistungen übernimmt der Service-Nutzer sowie der Leistungserbringer die Verantwortung. discover.swiss empfiehlt Ihnen, diese Rechtsbeziehung mit dem Gast in eigenen AGB zu regeln.

 

3. Konsumenten von Business-Services

 

Die Bestimmungen zur Nutzung eines Business-Service werden seitens Leistungserbringer in der Nutzungsvereinbarung (Terms of Service) zur Vermittlung an Service-Nutzer zur Verfügung gestellt. Nebst der Regelung der Vergütung legt sie die Rechtsgrundlage, sowie die Vereinbarung zur Dienstgüte (SLA) nebst den allgemeinen Bestimmungen für Service-Nutzer fest.

Der rechtsgültige Konsum eines Business-Services durch den Service-Nutzer setzt das vorgängige Akzeptieren der Terms of Services vom Leistungserbringer voraus.

 
3.1. Vergütung

 

Für die Nutzung des Business-Service hat der Service-Nutzer dem Leistungserbringer ein Entgelt zu entrichten. Die Servicegebühren richten sich nach der gültigen Nutzungsvereinbarung (Terms of Service) für Service-Nutzer.

 

Leistungen seitens discover.swiss, welche im Zuge des System Setups oder im Betrieb erbracht werden, verrechnet discover.swiss, soweit nicht anderswertig geregelt zum aktuellen Tarif für Supportleistungen.

 

Die Vergütung versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

 
3.2. Verrechnung

 

Die Zahlungsabwicklung für einen vom Service-Nutzer bezogenen Business-Service erfolgt durch discover.swiss im Namen des Leistungserbringers. Für die Zahlungsabwicklung kann  discover.swiss Dienste vom Payment Provider Stripe involvieren.

 

Für die Zahlungsabwicklung eröffnen der Leistungserbringer sowie der Service-Nutzer bei discover.swiss ein Händlerkonto. Diese Kontoeröffnung ist Teil des Setup Prozesses von discover.swiss.

 

Die Verrechnung der Setup- und Betriebsaufwände werden pro Monat entweder auf Rechnung oder über das Händlerkonto abgewickelt.

4. Allgemeine Bestimmungen

 

4.1. Gewährleistungsausschluss

 

discover.swiss strebt eine hohe Qualität der Dienstleistung an, kann aber keine ununterbrochene oder dauerhafte Verfügbarkeit der Plattform zusichern. Entsprechend kommt discover.swiss nicht für Schäden aufgrund von Verfügungsbarkeitsproblemen der Plattform und aufgrund nicht aktueller oder fehlender Daten vom Leistungserbringer auf. Erfordert es die Datensicherheit und liegen sonstige gewichtige technische oder rechtliche Gründe vor, ist discover.swiss ermächtigt, einzelne Funktionen oder die Plattform bis zur Lösung des Problems einzustellen. Ganz grundsätzlich schliesst discover.swiss jegliche Gewährungspflicht soweit gesetzlich zulässig aus.

 

 

4.2. Haftung und Beschränkung derselben

 

discover.swiss haftet nur für vorsätzliche oder grob fahrlässige Schädigung sowie für durch Hilfspersonen und beigezogene Dritte verursachte Schäden, wobei die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen ist. discover.swiss übernimmt keine Haftung für Schäden, die von Service-Nutzern, Service-Lieferanten und Leistungserbringern verursacht werden.

 

 

4.3. Anpassungen des Preismodells sowie der Plattform Richtlinien

 

Die Plattform wird laufend ausgebaut, weshalb sich discover.swiss das Recht vorbehält, das Preismodell wie auch die Plattform-Richtlinien von Zeit zu Zeit anzupassen. Diese Anpassungen sind innert einer Frist von 6 Monaten vor Inkrafttreten den Parteien an deren Stelle für vertragliche Angelegenheiten per E-Mail mitzuteilen. Die Parteien haben anschliessend 6 Monate Zeit, die neuen Dokumente zu akzeptieren. Erfolgt keine Zustimmung entfällt der Zugang zur Plattform nach Ablauf der 6 Monate. Auch die übrigen Rechte und Pflichten der Parteien werden diesfalls sistiert.

 

4.4. Zugangssperre

 

discover.swiss ist berechtigt, dem Leistungserbringer, Service-Lieferant oder dem Service-Nutzer sowie Gästen bei Vertragsverletzung und insbesondere bei Widerhandlung gegen die Plattform-Richtlinien oder bei Nicht-Zustimmung zu neuen Vertragsgrundlagen den Zugang zur Plattform zu sperren.

 

4.5. Datenschutz

 

Jede Partei gewährleistet die Rechtmässigkeit der durch sie verarbeiteten Daten im Sinne der getrennten Verantwortlichkeit. Insbesondere tragen die Parteien dafür Sorge, dass nur personenbezogene Daten erhoben werden, die für die rechtmässige Prozessabwicklung zwingend erforderlich sind.

 

discover.swiss ist für die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Plattform zuständig, solange sie nicht über die Schnittstellen an den Leistungserbringer, den Service-Lieferant oder den Service-Nutzer gehen. «Hinter» der Schnittstelle bzw. für die via API-Calls übermittelten Daten sind die entsprechenden Akteure zuständig.

 

discover.swiss übernimmt damit grundsätzlich die Verantwortung für sämtliche Datenverarbeitungen im Zusammenhang mit der Plattform; darunter fallen:

  • «Erstellung Benutzerkonto» und «Login Benutzerkonto» sowie «Passwort Benutzerkonto vergessen» und «Benutzerkonto Passwort ändern» via Microsoft Azure B2C oder via Social Logins: Gegenstand der Verarbeitung, deren Rechtsgrundlage die Abwicklung des Vertragsverhältnisses ist, sind die Datenarten/-kategorien E-Mail, Kennwort, Name, Vorname, Anzeigenname, Benutzername.
  • «Verwaltung Benutzerkonto», «Verwaltung Profildaten», «Support via Gästeportal», «Plattform API Profildaten Verwaltung» und «Customer Service B2C»: Gegenstand der Verarbeitung, deren Rechtsgrundlage die Abwicklung des Vertragsverhältnisses ist, sind die Datenarten/-kategorien Anrede, E-Mail, Kennwort, Name, Vorname, Mobiltelefon, Strasse, PLZ, Ort, Land, Nationalität, Passnummer, Spitzname, Korrespondenzsprache, Kontaktangaben, Bestellhistorie, Reisegruppeninformationen, Anzeigenname, Benutzername.
  • Marktplatz (Warenkorb und Payment): Gegenstand der Verarbeitung, deren Rechtsgrundlage die Abwicklung des Vertragsverhältnisses ist, sind Name, Vorname, Geburtsdatum, Produkt, Gültigkeit und Preis. Die Bezahlung erfolgt direkt via Paymentprovider.
  • Supportanfragen: Je nach übermitteltem Text.

 

Je nach gewähltem Modell können einzelne vorgenannte Datenverarbeitungen wegfallen und/oder weitere hinzukommen. Die Details zu den jeweiligen Datenverarbeitungen werden in der API-Dokumentation im Developer-Portal festgehalten.

 

discover.swiss sichert den Parteien keine Speicherung und keine Zurverfügungstellung der Daten zu und ist insbesondere berechtigt, Daten auch vor Ablauf von 10 Jahren zu löschen.

 

Die Parteien ergreifen alle erforderlichen technischen und organisatorischen Massnahmen, damit die Rechte der betroffenen Personen gemäss den geltenden Datenschutzgesetzen innerhalb der gesetzlichen Fristen jederzeit gewährleistet werden können bzw. sind. Die Parteien stimmen überein, dass sich betroffene Personen an beide Parteien zwecks Wahrnehmung der ihnen jeweils gemäss den geltenden Datenschutzgesetzen zustehenden Betroffenenrechte wenden können, vereinbaren aber, dass discover.swiss sich in erster Linie darum kümmert. Der Leistungserbringer ist verpflichtet, die Plattform betreffende Ersuchen von Betroffenen unverzüglich an discover.swiss weiterzuleiten und discover.swiss bei der Bearbeitung zu unterstützen und die zur Auskunftserteilung notwendigen Informationen aus seinem Wirkungsbereich unverzüglich zur Verfügung zu stellen.

 

Die Parteien sind verpflichtet, in der Datenschutzerklärung über die Datenverarbeitung auf der eigenen Anwendung zu informieren. discover.swiss informiert umfassend über die Datenverarbeitung auf der Plattform.

 

Jede Partei wird die jeweils andere Partei unverzüglich über jede Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten gemäss den geltenden Datenschutzgesetzen schriftlich (E-Mail genügt) unterrichten. Die Parteien werden sich gegenseitig unverzüglich alle Informationen im Zusammenhang mit der Datenschutzverletzung zur Verfügung stellen, die zur Prüfung der Datenschutzverletzung und ihrer Folgen sowie für die Erfüllung etwaiger Meldepflichten gemäss den geltenden Datenschutzgesetzen erforderlich sind. Für den Fall, dass eine solche Meldepflicht besteht, werden die Parteien im Rahmen der Zumutbarkeit das weitere Vorgehen abstimmen und sich bei der Erfüllung der Meldepflichten gegenseitig unterstützen.

 

Die Parteien informieren sich gegenseitig unverzüglich und vollständig, wenn sie bei der Prüfung der Verarbeitungstätigkeiten Fehler oder Unregelmässigkeiten hinsichtlich datenschutzrechtlicher Bestimmungen feststellen.

 

Die Parteien stellen innerhalb ihres Wirkungsbereiches sicher, dass alle mit der Datenverarbeitung befassten Mitarbeitenden und Dritten die Vertraulichkeit der Daten gemäss den geltenden Datenschutzgesetzen für die Zeit ihrer Tätigkeit wie auch nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses wahren und dass diese vor Aufnahme ihrer Tätigkeit entsprechend auf das Datengeheimnis verpflichtet sowie in die für sie relevanten Bestimmungen zum Datenschutz eingewiesen werden.

 

Die auf der Anwendung des Service-Nutzers bzw. über die Plattform verarbeiteten Personendaten werden grundsätzlich nur den Leistungserbringern und – soweit notwendig – den Dienstleistern weitergegeben. Eine darüberhinausgehende Weitergabe der Daten an Dritte ist vorbehaltlich anderslautender Bestimmungen dieses Vertrages grundsätzlich nur mit der ausdrücklichen Zustimmung der anderen Partei erlaubt.

 

discover.swiss ist ermächtigt, unter Wahrung des Schweizer Datenschutzgesetzes und der EU-DSGVO Auftragsverarbeiter zu beauftragen.

 

Jede Partei ist verpflichtet, die jeweils andere Partei unverzüglich zu informieren, wenn eine Datenschutzaufsichtsbehörde sich an sie wendet und dies eine Verarbeitung betrifft, die von diesem Vertrag umfasst ist. Die Parteien werden die Beantwortung von Anfragen von Aufsichtsbehörden zu der vertragsgegenständlichen Verarbeitung miteinander abstimmen, soweit dies rechtlich zulässig und/oder zumutbar ist.

 

Herzlichen Dank und willkommen bei discover.swiss!

Fussnoten:

1Rücknahmen von physischen Gütern können mitunter von Lieferstatus, Produktart (z.B. Food, Non-Food) beeinflusst werden. Der Zeitpunkt der monetären Erstattung kann davon abhängen

2Das Ausarbeiten der Terms of Service wird durch discover.swiss begleitet und basiert auf dem vorliegenden «discover.swiss Standard Service Agreement – Angebotsvermittlung»

3Mit dem Erlös aus der Vermittlungsprovision finanziert der Service-Nutzer mitunter die Zahlungsgebühren vom Online-Bezahldienst

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Zürich, 14. Dezember 2022